Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. In diesem Artikel werden die Schritte zur Gründung einer AG näher erläutert.
Schritt 1: Konzeptentwicklung
Bevor die eigentliche Gründung einer AG beginnen kann, muss ein umfassendes Konzept entwickelt werden. Dies beinhaltet die Definition des Unternehmenszwecks, die Festlegung des Aktienkapitals und die Auswahl der Gründungsmitglieder.
Schritt 2: Satzung und Gründungsvertrag
Im nächsten Schritt müssen die Satzung der AG und der Gründungsvertrag erstellt werden. Die Satzung legt die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der AG fest, während der Gründungsvertrag die Einzahlung des Aktienkapitals regelt.
Schritt 3: Notarielle Beurkundung
Die Satzung und der Gründungsvertrag müssen notariell beurkundet werden. Dazu sollten alle Gründungsmitglieder gemeinsam mit dem Notar einen Termin vereinbaren, um die erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen.
Schritt 4: Eintragung ins Handelsregister
Nach der notariellen Beurkundung müssen die Gründungsunterlagen beim Handelsregister eingereicht werden. Erst nach erfolgreicher Eintragung der AG ins Handelsregister gilt sie als offiziell gegründet.
Schritt 5: Kapitalaufbringung
Nach der Eintragung ins Handelsregister muss das festgelegte Aktienkapital aufgebracht werden. Dies kann durch Bareinlagen oder Sacheinlagen erfolgen, je nach Festlegung im Gründungsvertrag.
Schritt 6: Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Als letzter Schritt muss die Gründung der AG im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Erst nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger kann die AG ihre Geschäfte aufnehmen.